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Entweder eine lebenslange Rente, nach Wunsch kombiniert mit einer Teilkapitalauszahlungin Höhe von maximal 30% des zu verrentenden Kapitals, oder
eine lebenslange Rente kombiniert mit einer lebenslangen Partnerrente, nach Wunsch kombiniert mit einer Teilkapitalauszahlung in Höhe von maximal 30% des zu verrentenden Kapitals, oder
anstelle einer Rentenzahlung eine Kapitalauszahlung (Kapitalwahlrecht).
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