FWU GROUP
Produkte > Basisversorgung/Rürup-Rente
FWU, Fondsgebundene Lebensversicherung, Finanzdienstleister, Versicherungsprodukte, Investmentfonds, Aktien,Anlagestrategie, Aktienfonds, Altersvorsorge, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, unabhängig, München, Luxemburg, Geldanlage Vermögensberatung, Kapital, Investmentkonzepte, Zinsen
 

FWU AG

FWU Angebot

Impressum


E-Mail


© 2006 by FWU AG
   

Die Fondsgebundene Rentenversicherung für die staatlich geförderte Altersvorsorge - Rürup-Rente -

- Leistungen und Eckdaten des Tarifs RUR -

Leistungsmerkmale und Einsatzbereiche:
Im Zuge der Einführung des Alterseinkünftegesetztes zum 01.01.2005 wurden im Ergebnis weitere Absenkungen der Versorgung im Alter durch die gesetzliche Rentenversicherung wirksam.

Im Gegenzug reformierte der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge in der Weise, dass nunmehr eine nachgelagerte Besteuerung von Altersvorsorgeprodukten erfolgt, die in der Ansparphase staatlich geförderten werden.

Der steuerliche Förderrahmen der BASISVERSORGUNG (Rürup-Rente) gemäß § 10 Abs. 1 Nr.2 Buchst. b EstG sieht einen Abzug der Beiträge zu dieser Fondsgebundenen Rentenversicherung (Rürup-Rente) zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung) bis zu 20.000 € jährlich, bei Zusammenveranlagung von Ehegatten bis zu 40.000 € jährlich vor. Diese Höchstgrenzen gelten jedoch nicht sofort, sondern werden erst im Jahre 2025 erreicht sein. Im Jahr 2008 sind zunächst 66% der tatsächlichen Aufwendungen bzw. des Höchstbetrages abzugsfähig. Der Prozentsatz steigert sich dann bis zum Jahr 2025 um jährlich 2% auf dann 100%. Eine Prüfung des individuellen Förderrahmens durch den persönlichen Steuerberater ist aufgrund der Komplexität der geltenden Steuergesetzgebung und Ausnahmeregelungen zu empfehlen.

Die Produktkriterien der BASISVERSORGUNG (Rürup-Rente) stehen den der gesetzlichen Rentenleistungen gleich.

Insbesondere für nicht sozialversicherungspflichtige Selbständige bietet die BASISVERSORGUNG (Rürup-Rente) die interessante Möglichkeit, eine steuerlich geförderte und gegen Insolvenz geschützte kapitalgedeckte Altersversorgung aufzubauen.

Aber auch für sozialversicherungspflichtige Arbeiter und Angestellte oder Beitragspflichtige in andere berufsständische Versorgungswerke kann die BASISVERSORGUNG ein interessanter Baustein für die Altersversorgung darstellen. Eine individuelle Prüfung durch den persönlichen Steuerberater ist zu empfehlen.

Vorteile der BASISVERSORGUNG (Rürup-Rente) nach Tarif RUR:

  • Altersvorsorge mit staatlicher Förderung in der Ansparphase: Beitragszahlungen im Rahmen der Grenzen gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EstG als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
  • Beitragsgewährleistung: Sicherheit durch Beitragssicherung der gezahlten Beiträge zum Ende der Ansparphase.
  • Steuerfreier Vermögensaufbau
  • Flexible Investitionen mittels Zuzahlungen jederzeit möglich
  • Insolvenzgeschützt
  • Ergänzende Absicherung von Ehegatten während der Rentenphase
  • Flexible Abrufrente
  • BASIS Anlagestrategie mit ausgewählten internationalen Aktienfonds renommierter Kapitalanlagegesellschaften
  • ERGÄNZENDE Anlagestrategie bietet individuelle Gestaltungsmöglichkeiten des Investments
Tarifeckdaten BASISVERSORGUNG (Fondsgebundene Rentenversicherung):
Eintrittsalter:
  • Mindestens 18. Lebensjahr, maximal 57. Lebensjahr
Endalter:
  • Mindestens 60. Lebensjahr
  • Maximal 80. Lebensjahr
Beitragszahlungsdauer:
  • Mindestens 12 Jahre
  • Maximal bis zum 69. Lebensjahr
Zahlweise / Beitragshöhe:
  • monatlich mit/ohne Dynamik, mindestens 35 €
  • flexible Zuzahlungen möglich
Versicherungsbeginn:
  • jeweils zum 1. oder 15. des Monats
Dynamik:
  • dynamische Erhöhungen von Beitrag und Leistung
  • Aussetzungen der Dynamik sind jederzeit möglich
  • Erhöhungssatz im 2. und 3. Versicherungsjahr 8%, ab dem 4. bis zum 9. Versicherungsjahr jeweils 6%, vom 10. bis zum 14. Versicherungsjahr 5%, vom 15. bis zum 18. Versicherungsjahr 4%, ab dem 19. Versicherungsjahr jeweils 3%. Vom 2. bis zum 6. Versicherungsjahr erfolgt die Erhöhung bezogen auf den Beitrag im 61. Versicherungsmonat unter Berücksichtigung zuvor durchgeführter Erhöhungen; ab dem 7. Versicherungsjahr bezieht sich die Erhöhung auf den Beitrag im Vorjahr.
Versicherungsleistung mit
Beginn der Rentenphase:
Lebenslange gleichbleibende oder steigende Leibrente
Hinterbliebenenversorgung:
  • Während der Ansparphase Verrentung des Policenwertes an den Ehegatten
  • Während den ersten 5 Jahren des Rentenbezuges wird die Differenz zwischen dem bei Beginn der Rentenzahlung zu verrentenden Kapitals und der bis zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person bereits gewährten Rentenzahlungen an den Ehegatten verrentet.
Vermögensanlage:
  • Anlage in die BASIS Anlagestrategie mit 50%-100% Anteil als Grundbaustein der Vermögensanlage
  • Zuwahl der Ergänzende Anlagestrategie mit mindestens 10%, maximal 50% jeweils in 10% Schritten möglich
  • Sicherungsbaustein:
    Beitragssicherung zum beantragten Ablauf der Ansparphase ist integriert.
Staatsangehörigkeit/
Wohnsitz:
Versicherungsnehmer/ versicherte Person mit 1. Wohnsitz in Deutschland bei beliebiger Staatsangehörigkeit