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Die Fondsgebundene Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) - Riester-Rente -
- Leistungen und Eckdaten des Tarifs RIR -
Leistungsmerkmale und Einsatzbereiche:
Im Zuge der Einführung des Altersvermögensgesetzes zum 01.01.2001 wurde im Ergebnis eine Absenkung das Nettorentenniveau des sog. Eckrentners in der gesetzlichen Rentenversicherung wirksam.
Um diese Lücke auszugleichen wurde durch das Altersvermögensgesetz die "Riester-Rente" als eine, vom Staat mittels Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, kapitalgedeckte Altersvorsorge eingeführt.
Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 wurden darüber hinaus deutliche Vereinfachungen der Riester-Rente in Kraft gesetzt, was bis heute zum Abschluss von über 8 Mio. Riester-Verträgen geführt hat.
Die staatliche Förderung der "Riester-Rente" erfolgt auf zwei Wegen:
- Zulagenförderung
Auf Antrag erhält jeder Förderberechtigte bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen vom Staat eine Altersvorsorgezulage. Neben einer Grundzulage in Höhe von 154 € jährlich kann zusätzlich für jedes Kind, für das er Kindergeld erhält, eine Kinderzulage in Höhe von 185 € jährlich in Anspruch genommen werden.
- Sonderausgabenabzug
Neben der Zulagenförderung können die zum begünstigten Personenkreis gehörenden Steuerpflichtigen im Rahmen ihrer Einkommenssteuererklärung Beiträge für Altersvorsorgeverträge als Sonderausgaben bis zu maximal 2.100 € jährlich geltend machen. Das Finanzamt prüft dann, ob der Förderberechtigte über die Zulagen hinaus Steuervorteile erhält.
Die staatlich geförderte "Riester-Rente" steht insbesondere den rentenversicherungspflichtigen Arbeiter und Angestellte, Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst, Auszubildenden, Wehr- und Zivildienstleistenden und Ehepartnern von Zulagenberechtigten zur privaten Altersvorsorge zur Verfügung.
Aber auch Landwirte in der gesetzlichen Alterssicherung, Bezieher von Kranken- und Arbeitslosengeld, rentenversicherungspflichtige Selbständige und Kindererziehende haben die Möglichkeit eine "Riester-Rente" abzuschließen.
Besonders für Förderberechtigte mit geringem Einkommen und Familien mit Kindern kann der Abschluss einer "Riester-Rente" sinnvoll sein. Aber auch besser Verdienende können durch die Möglichkeit des Sonderausgabenabzuges von dem Abschluss einer "Riester-Rente" profitieren und diesen Baustein für ihre Altersversorgung nutzen. Der Anteil der staatlichen Förderung an der Sparleistung kann - je nach Einkommen und Familienstand - zwischen 30% bis 90% erreichen.
Vorteile der "Riester-Rente" nach Tarif RIR:
Altersvorsorge mit staatlicher Förderung in der Ansparphase durch Zulagenförderung und Sonderausgabenabzug im Rahmen der Fördergrenzen.
- Beitragsgarantie: Zu Beginn der Auszahlungsphase steht gem. §1 Abs.1 Satz1 Nr.3 AltZertG als Policenwert mindestens die Summer der eingezahlten Beiträge und zugeflossenen Zulagen zur Verfügung.
- Die "Riester-Rente" ist "Hartz-IV-sicher" und im Falle einer Arbeitslosigkeit auch beim Bezug von Arbeitslosengeld II nicht zwingend aufzulösen.
- Ergänzende Absicherung von Ehegatten während der Rentenphase
- Flexible Abrufrente
- BASIS Anlagestrategie mit ausgewählten internationalen Aktienfonds renommierter Kapitalanlagegesellschaften
- ERGÄNZENDE Anlagestrategie bietet individuelle Gestaltungsmöglichkeiten des Investments
| Tarifeckdaten "Riester-Rente" (Fondsgebundene Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag im Sinne des AltZertG): |
| Eintrittsalter: |
- Mindestens 18. Lebensjahr, maximal 57. Lebensjahr
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| Endalter: |
- Mindestens 60. Lebensjahr
- Maximal 85. Lebensjahr
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| Zahlweise / Beitragshöhe: |
- monatlich, kein Mindestbetrag
- flexible Zuzahlungen möglich
- maximal 2.100 € jährlich
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| Versicherungsbeginn: |
- jeweils zum 1. oder 15. des Monats
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| Dynamik: |
- dynamische Erhöhungen von Beitrag und Leistung
- Aussetzungen der Dynamik sind jederzeit möglich
- Erhöhungssatz im 2. und 3. Versicherungsjahr 8%, ab dem 4. bis zum 9. Versicherungsjahr jeweils 6%, vom 10. bis zum 14. Versicherungsjahr 5%, vom 15. bis zum 18. Versicherungsjahr 4%, ab dem 19. Versicherungsjahr jeweils 3%. Vom 2. bis zum 6. Versicherungsjahr erfolgt die Erhöhung bezogen auf den Beitrag im 61. Versicherungsmonat unter Berücksichtigung zuvor durchgeführter Erhöhungen; ab dem 7. Versicherungsjahr bezieht sich die Erhöhung auf den Beitrag im Vorjahr.
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Versicherungsleistung mit Beginn der Rentenphase: |
Lebenslange gleichbleibende oder steigende Leibrente |
| Hinterbliebenenversorgung: |
- Während der Ansparphase Auszahlung/ Verrentung des Policenwertes an den Ehegatten
- Während den ersten 5 Jahren des Rentenbezuges wird die Differenz zwischen dem bei Beginn der Rentenzahlung zu verrentenden Kapitals und der bis zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person bereits gewährten Rentenzahlungen an den Ehegatten verrentet.
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| Vermögensanlage: |
- Anlage in die BASIS Anlagestrategie mit 50%-100% Anteil als Grundbaustein der Vermögensanlage
- Zuwahl der Ergänzende Anlagestrategie mit mindestens 10%, maximal 50% jeweils in 10% Schritten möglich
- Sicherungsbaustein:
Beitragssicherung zum beantragten Ablauf der Ansparphase ist integriert.
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Staatsangehörigkeit/ Wohnsitz: |
Versicherungsnehmer/ versicherte Person mit 1. Wohnsitz in Deutschland bei beliebiger Staatsangehörigkeit |
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